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Streitig war, ob zu dem Kind der Lebensgefährtin, das mit dieser zusammen in den Haushalt eines Beamten aufgenommen worden war, ein Pflegekindverhältnis besteht, das zum Bezug eines erhöhten Ortszuschlages berechtigt. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG 1-5 besteht aber seit dem 8.7.1989 in diesen Fällen ein solcher Anspruch nur noch dann, wenn zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern ein Obhuts- und Pflegeverhältnis nicht mehr besteht.
FamRZ 1991, 430 LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 73 [...]