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Streitigkeiten über die Höhe des gezahlten Unterhalts und andere Umstände berechtigen nicht zur Verweigerung der Zustimmung. Allenfalls kann die Zustimmung bei Abgabe der »Anlage U« der Höhe nach begrenzt werden.
Vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 1991, 831 . FamRZ 1991, 830 LSK-FamR/Fischer, § 1353 BGB LS 20 [...]