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1. Zur Schutzfähigkeit des Firmenlogos 'Paris Tours'. 3. Unterläßt es der Reiseveranstalter, dem Reisenden bei der Anzahlung des Reisepreises einen Sicherungsschein auszuhändigen (§ 651k Abs. 4), verstößt er dadurch gegen § 1 UWG.
OLGR-München 1996, 261 OLGReport-München 1996, 261 RRa 1996, 113 WRP 1996, 238 wrp 1996, 238 [...]
Die Auskunftspflicht nach § 1361 Abs. 4 S. 4, § 1605 BGB entfällt nur dann, wenn die verlangte Auskunft unter keinem Gesichtspunkt Einfluß auf Grund und Höhe des mit der Stufenklage begehrten Unterhalts haben kann (BGH FamRZ 1994, 553; FamRZ 1985, 791, 792). Die Einwendung von Härtegründen führt grundsätzlich nicht zum Verlust des Auskunftsanspruchs (BGH FamRZ 1983, 456). Selbst wenn als wahr unterstellt wird, daß Härtegründe nach § 1579 BGB vorliegen, hat zusätzlich eine Prüfung der groben Unbilligkeit zu erfolgen (BGH FamRZ 1982, 582). Bei dieser Prüfung sind umfassend die Interessen des Unterhaltsgläubigers und des Unterhaltsschuldners abzuwägen, wobei die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine wesentliche Rolle spielen (BGH FamRZ 1986, 889, 890). Diese Prüfung kann nur in Ausnahmefällen zur völligen Versagung eines Unterhaltsanspruchs führen (BGH FamRZ 1989, 1279, 1280).
EzFamR aktuell 1997, 260 FamRZ 1998, 741 FuR 1997, 274 OLGR-München 1997, 295 [...]
Der Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses für ein Scheidungsverfahren ist selbständiger Bestandteil des Trennungsunterhalts (§ 1361 Abs. 4 S. 4 BGB, § 1360a Abs. 4 BGB). Ab Rechtskraft der Scheidung wird aber kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet, sondern nur noch nachehelicher Unterhalt. Beim nachehelichen Unterhalt gibt es aber keinen Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses (BGH FamRZ 1984, 148). Durch die Rechtskraft des Scheidungsurteils entfällt die Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens, die Voraussetzung für die Statthaftigkeit des Verfahrens auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist (§ 620a ZPO). Folglich kann ein Ehegatte, der rechtzeitig vor der Scheidung Prozeßkostenhilfe beantragt hat, nach Rechtskraft der Scheidung nicht mehr auf einen Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses verwiesen werden.
EzFamR aktuell 1997, 363 FamRZ 1997, 1542 FuR 1998, 29 OLGR-München 1997, 255 [...]
Eine vorläufige Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens ist bereits dann zulässig, wenn ein Getrenntleben in der Wohnung nicht mehr zuträglich und zumutbar ist. Dem Wohl der Kinder kommt bei dieser Entscheidung erhebliches Gewicht zu. Die Prüfung der Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO darf nicht dazu führen, die Rechtsverfolgung in das summarische Verfahren der Prozeßkostenhilfe vorzuverlagern (BVerfG FamRZ 1993, 664). Ob im Ergebnis eine Zuweisung der Ehewohnung oder eine gerichtliche Aufteilung der Ehewohnung in Betracht kommt, ist erst in der Hauptsache zu klären.
EzFamR aktuell 1997, 297 FuR 1997, 279 OLGR-München 1998, 131 [...]