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Werden die Eltern im Scheidungsverbund nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO zur Frage der elterliche Sorge nur angehört, ohne dass Anträge zur Folgesache elterliche Sorge gestellt werden, so erhöht die Anhörung nicht den Streitwert des Verbundverfahrens.
EzFamR aktuell 2000, 156 OLGReport-Düsseldorf 2000, 89 [...]