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Ist gegen den betreuenden Elternteil in erster Instanz wegen Verstoßes gegen eine Umgangsregelung ein Zwangsgeld verhängt worden, dann ist das OLG im Beschwerdeverfahren nicht dadurch an der Bestätigung des Zwangsgeldes gehindert, daß der betreuende Elternteil mittlerweile ein neues Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts in Gang gesetzt hat, ohne daß Tatsachen ersichtlich wären, die einen Ausschluß des Umgangsrechts als möglich erscheinen ließen.
FamRZ 1999, 173 (LS) OLGR-Bamberg 1999, 108 OLGReport-Bamberg 1999, 108 [...]