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OVG Nordrhein-Westfalen (1 A 1563/15) | Datum: 21.09.2016
Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 394,93 Euro festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Antrag hat [...]