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OLG Koblenz (13 UF 1333/87) | Datum: 06.06.1988
»... Für die Zeit ab 12. 3. 1988 hat die Bekl. keinen Anspruch mehr auf Unterhalt [nach § 1572 Nr. 2 BGB], da der Kl. von diesem Zeitpunkt an nicht mehr leistungsfähig ist. Er hat keine eigenen, anrechenbaren Einkünfte [...]