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Verknüpft das materielle Recht Elemente von Grund und Betrag so miteinander, dass sie nicht getrennt voneinander beurteilt werden können, darf ein Grundurteil nicht ergeben, daher ist in Unterhaltsprozessen ein Grundurteil unzulässig. Insbesondere kann in einem Grundurteil darüber entschieden werden, ob die unbefristete Zahlung von Unterhalt unbillig ist, solange die Höhe des Unterhalts nicht feststeht.
FamRZ 1999, 27 MDR 1998, 720 OLGReport-Schleswig 1998, 126 [...]
Voraussetzung für den Erlaß eines Teilurteils ist, daß die Entscheidung über den Teilanspruch unabhängig von der Entscheidung über den verbleibenden streitigen Rest ergehen kann. Es muß also die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, auch auf Grund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen sein. Ein Erbverzicht liegt vor, wenn der Ausschluß an der Beteiligung am Nachlaß nur in den personell engen Grenzen des § 2346 BGB geschieht. Demgegenüber liegt ein Vertrag über den vorzeitigen Erbausgleich dann vor, wenn erkennbar ist, daß eine umfassende Bereinigung der gegenseitigen erbrechtlichen Beziehungen angezielt ist. Ein Vertrag über den vorzeitigen Erbausgleich des nichtehelichen Kindes nach § 1934d BGB kann nur zu Lebzeiten des Erblassers angefochten werden.
NJW-RR 1997, 1092 NJWE-FER 1997, 280 OLGReport-Schleswig 1997, 316 ZEV 1998, 28 [...]