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OLG Brandenburg (11 Wx 3/05) | Datum: 10.03.2005
I. Die Beschwerdeführerin ist die Tochter der Betroffenen. Durch notarielle Vollmacht vom 11.01.1999 bevollmächtigte diese die Beschwerdeführerin zur Vermeidung einer Betreuung, sie auch nach dem Eintritt eines [...]