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OLG München (12 UF 1540/90) | Datum: 26.06.1991
Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute und besitzen jeweils die polnische Staatsangehörigkeit. Die Klägerin lebt mit dem gemeinsamen Sohn, geb. 16.01.1978, in Polen, während der Beklagte in der Bundesrepublik [...]