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1. Bezieht ein Unterhaltsberechtigter Sozialhilfe, so hat das Gericht auf die Bedenken gegen die Aktivlegitimation des auf Unterhalt klagenden Berechtigten hinzuweisen, um dem Kläger Gelegenheit zu geben, sachdienliche Anträge zu stellen oder eine Rückabtretung des Sozialhilfeträgers vorzulegen. 2. Dies gilt um so mehr, wenn das Gericht in Kenntnis der Sachlage Prozeßkostenhilfe für den Kläger bewilligt hatte.
FamRZ 1995, 888 (nur LS) NJW-RR 1995, 579 OLGReport-Hamm 1995, 81 [...]