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BVerfG (1 BvR 1561/87) | Datum: 08.07.1988
Die Auslegung, Anwendung und Portentwicklung des Kollisionsrechtes ist Sache der zuständigen Fachgerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen. Mithin kommt ein [...]