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OLG Stuttgart (2 U 184/01) | Datum: 07.03.2002
I. Der Kläger trägt den bürgerlichen Nachnamen Netz. Die Beklagte firmiert unter O I S GmbH und hat für sich bei der für Deutschland zuständigen Domainvergabestelle (DENIC) die Domain www.netz.de registrieren lassen. [...]