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Zur (hier: bejahten) Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor der Antragstellung zu bewilligen, wenn die verspätete Antragstellung darauf zurückzuführen ist, daß das Gericht der Partei den Eindruck vermittelt hat, die für das Scheidungsverfahren bewilligte Prozeßkostenhilfe erstrecke sich auch auf ein isoliert betriebenes Sorgerechtsverfahren.
FamRZ 1997, 1542 OLGR-Brandenburg 1997, 256 OLGReport-Brandenburg 1997, 256 [...]