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OLG Hamm (5 WF 49/00) | Datum: 16.02.2000
Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht, da keine Entscheidungsreife gegeben ist. [...]