Sortieren nach
Der Annahme des Scheiterns einer Ehe steht nicht entgegen, daß der Antragsgegner bereit ist, an der Ehe festzuhalten, sofern die Ehegatten bereits mehr als 2 1/2 Jahre voneinander getrennt leben und die Antragstellerin bei ihrer Anhörung mit einer Zweifel ausschließenden Bestimmtheit erklärt, daß sie die Ehe mit dem Antragsgegner nicht mehr fortsetzen und geschieden werden wolle (vgl. BGB - IV ZR 185/77 - vom 27.06.1979, FamRZ 1979, 1003).
Vorinstanz: AG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 78/92 [...]