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LG Köln (26 T 47/85) | Datum: 12.06.1985
»Die Möglichkeit, PKH [Prozeßkostenhilfe] zu erlangen, besteht grundsätzlich für jede Verfahrensart, wenn die Voraussetzungen der §§ 114 f. ZPO erfüllt sind, also auch für das Beweissicherungsverfahren. Das muß auch [...]