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b-c. Anspruch des Antragsgegners auf Erteilung einer Beschlußausfertigung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, (c) allerdings Ä zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers Ä gegebenenfalls nur in einer abgekürzten Form, die keinen Rückschluß auf seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zuläßt.
LAG Hamm (8 Ta 251/87) | Datum: 24.09.1987
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens
LAG Hamm (14 Ta 370/15) | Datum: 09.02.2016
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