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Unterhaltsbedarf eines in den Niederlanden lebenden Kindes: a. Bemessung nach der einschlägigen deutschen Unterhaltstabelle (hier: des OLG Hamm), sofern deutsches Sachrecht anwendbar; b. Im Rahmen einer Abänderungsklage ist das in den Niederlanden gezahlte Kindergeld ohne den sogenannten Zählkindervorteil (fiktiver Kindergeldbetrag) bedarfsmindernd zu berücksichtigen, sofern das im Ausland gezahlte (höhere) Kindergeld bereits in der Ausgangsentscheidung berücksichtigt wurde.
FamRZ 1994, 1132 NJW-RR 1994, 331 OLGReport-Hamm 1993, 324 [...]