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OLG Frankfurt/Main (5 UF 14/13) | Datum: 20.02.2013
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragstellerin. Beschwerdewert: 3.000,- EUR. Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt. Rechtsanwalt ... wird ihm [...]