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1. Das Recht, den Umgang eines Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen, steht als Ausfluss der Personensorge allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu (hier: der allein sorgeberechtigten Mutter). 2. Strebt der Vater des Kindes, der mit der Kindesmutter weder verheiratet ist noch war, die Einschränkung des Umgangsrechts gegenüber einer dritten Person an, so handelt es sich um die Anregung von Maßnahmen nach § 1666 BGB. 3. Lehnt das Gericht entsprechende Maßnahmen ab, so steht dem Antragsteller hiergegen kein Beschwerderecht zu, weder nach § 57 Abs. 1 Nr. 8, 9 FGG noch nach § 20 Abs. 1 FGG.
FamRZ 2000, 492 OLGR-Bamberg 2000, 98 OLGReport-Bamberg 2000, 98 [...]
1. Die Drittwiderspruchsklage gegen eine Teilungsversteigerung ist Familiensache, wenn das geltend gemachte Drittrecht (hier: die fehlende Zustimmung nach § 1365 Absatz 1 BGB) im ehelichen Güterrecht wurzelt. 2. Nach rechtskräftiger Scheidung ist für den Antrag auf Teilungsversteigerung die Zustimmung nach § 1365 Absatz 1 Satz 1 BGB nicht mehr erforderlich.
FamRZ 2000, 1157 (LSe) OLGR-Bamberg 2000, 206 OLGReport-Bamberg 2000, 206 [...]