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OLG Düsseldorf (3 W 509/88) | Datum: 15.11.1988
»Zwar hatte [der Kl.] nach seinem eigenen Vorbringen zur Zeit der Geburt der Bekl. Kenntnis davon, daß seine Ehefrau während der Empfängniszeit im Herbst 1983 auch mit dem Zeugen A geschlechtlich verkehrt hat. Unter [...]