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Wird die Vaterschaft zu einem nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geborenen Kind durch einen Dritten anerkannt, so muss lediglich dessen Anerkenntnis innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils wirksam erklärt sein. Die zusätzlich erforderlichen Zustimmungen der Mutter und des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, sind dagegen nicht an diese Frist gebunden.
DAVorm 2000, 161 FamRZ 2000, 546 NJW-RR 2000, 881 OLGReport-Zweibrücken 2000, 390 [...]