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Der nach einer Bedarfstabelle ermittelte Barbedarf eines Kindes, das bei seiner Mutter in den neuen Bundesländern lebt und einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem in den alten Bundesländern lebenden barunterhaltspflichtigen Vater geltendmacht, ist nicht - wegen etwa geringerer Lebenshaltungskosten - um einen pauschalen Satz zu kürzen.
DRsp I(167)386a FamRZ 1991, 976 JuS 1991, 1060 NJW 1991, 2777 [...]