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AG Köln (53 X 87/84) | Datum: 15.03.1984
Die AntrG., die von ihrem Ehemann. dem AntrSt., ein Kind erwartete, wollte die Schwangerschaft wegen »Gefahr einer Notlage« (§ 218 a Abs. 2 Nr. 3 StGB ) abbrechen lassen. Der AntrSt. war damit nicht einverstanden. [...]