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OLG Oldenburg (5 U 130/89) | Datum: 27.02.1990
b. »Es ist mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen nahezu einhellige Auffassung, daß der durch ein Vermächtnis Beschwerte nach Treu und Glauben zur Auskunft über Bestand und Schicksal des Vermächtnisgegenstandes [...]