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»Besteht zwischen den beteiligten Eltern ein schwerer persönlicher Konflikt, in den auch ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind seelisch miteinbezogen ist (hier: Verdacht gegen den Vater, die Mutter vergewaltigt und anschließend mit einem Messerstich erheblich verletzt zu haben), so darf das Familiengericht ohne eigene Sachkunde den Umgang zwischen dem Kind und dem Vater nur mit sachverständiger Beratung regeln. Ein Verstoß hiergegen kann einen erheblichen Verfahrensfehler darstellen, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt.«
DRsp I(167)449d FamRZ 1999, 1009 OLGReport-Zweibrücken 1999, 205 [...]