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OLG Stuttgart (15 UF 33/83) | Datum: 03.07.1984
Wiedergabe ausnahmsweise nur in Kurzfassung. Die Regelung in § 1696 Abs. 1 BGB ist eine Sonderregelung im Verhältnis zu den Regelungsmöglichkeiten aus § 1666 BGB und jedenfalls dann vorrangig anzuwenden, wenn - wie [...]