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OLG Rostock (3 WF 57/93) | Datum: 27.05.1993
»Das Familiengericht hat der Antragstellerin (AntrSt.) im Ergebnis zu Recht Prozeßkostenhilfe versagt, weil die von ihr beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig erscheint. Die AntrSt. erstrebt mit den von ihr [...]