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LSG Bayern (L 1 LW 29/11) | Datum: 20.03.2013
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 4. Oktober 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. In der [...]