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OLG Saarbrücken (6 UF 239/84 UE) | Datum: 18.12.1986
»Zutreffend ist das FamG davon ausgegangen, daß auch im Falle der Auflösung einer neuen Ehe durch Tod des neuen Ehepartners ein Wiederaufleben eines Unterhaltsanspruchs aus § 1570 BGB nach § 1 586 a Abs. 1 BGB [...]