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OLG Saarbrücken (6 WF 139/84) | Datum: 16.11.1984
»... Verstirbt zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft eines Scheidungs[verbund]verfahrens eine Partei, so erledigt sich gemäß § 619 ZPO die Hauptsache kraft Gesetzes. Einer gesonderten Feststellung der Erledigung [...]