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OLG Düsseldorf (8 U 163/88) | Datum: 01.06.1989
»Der Umstand, daß hier nur der Bekl. zu 1) [Ehemann und Kindesvater] den [Krankenhaus-]Aufnahme- und Behandlungsvertrag unterschrieben hat Ä was im übrigen auch allein zufällige Gründe gehabt haben kann, wenn etwa die [...]