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Der Einsatz eines physiophychologischen Gutachtens mit Hilfe eines Polygraphen bringt beim Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs in einem Umgangsrechtsverfahren nach § 1684 BGB eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit zum Nachweis der Unschuld eines Verdächtigen, nicht jedoch zum Nachweis seiner Schuld. Der Sachverständige muß allerdings die erforderliche Fachkompetenz speziell für die Prüfung von Sexualdelikten haben, den Tatvorwurf genau umfassen und die Kontrollfragen exakt auswählen, die für den Verdächtigen eine emotionale Bedeutung haben.
DRsp I(167)448h EzFamR aktuell 1999, 94 FamRZ 1999, 674 FuR 1999, 335 OLGR-München 1999, 152 [...]