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OLG Frankfurt/Main (3 UF 230/84) | Datum: 09.09.1987
(b) »... Die Vorschrift [des § 1587 a Abs. 8 BGB] ist als Ausdruck des den Versorgungsausgleich allgemein beherrschenden Grundsatzes anzusehen, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte zwar zur Hälfte, jedoch nicht [...]