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Mögliche Versagung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs einer getrennt vom Ehemann lebenden Ehefrau, die - wenn auch nach vorausgegangener 'Erosion der ehelichen Beziehungen' - eine auf Dauer angelegte intime Beziehung zu einem anderen Mann begründet hat, wobei letzteres nicht zur Begründung eines gemeinsamen Haushalts geführt haben muß.
FamRZ 1994, 169 NJW-RR 1994, 456 OLGReport-Frankfurt 1993, 284 [...]