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BGH (XII ARZ 27/93) | Datum: 03.11.1993
I. Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Der Ehemann lebt in der früheren Ehewohnung. Die Ehefrau lebt bei ihren Eltern in Es.. Die Parteien haben zwei Kinder, die am 6. Februar 1987 geborene I. und die am 17. [...]