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FG München (4 K 795/07) | Datum: 29.09.2010
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Beteiligten streiten darüber, ob der bei der Klägerin eingesetzte Geschäftsprüfer wegen Besorgnis der Befangenheit von seiner Tätigkeit [...]