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Bei einem Unterhaltsschuldner, der minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet ist und aufgrund seines geringen Einkommens (hier: rund 1.250 DM EU-Rente) nicht einmal den niedrigsten Betrag der maßgebenden Unterhaltstabelle (hier: Dresdner Tabelle) leistet, kann der ihm an sich zustehende Selbstbehalt (hier: 1.170 DM) gekürzt werden (hier: auf rund 905 DM), wenn seine tatsächlichen Wohnkosten (hier: rund 320 DM) hinter den im Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten (hier: 585 DM) zurückbleiben.
FamRZ 1999, 1522 MDR 1999, 1001 NJW-RR 1999, 1164 OLGReport-Dresden 1999, 218 [...]
1. Es besteht kein Erfahrungssatz, dass ein 49jähriger Kraftfahrer, der seit mehreren Jahren arbeitslos ist und in dieser Zeit mehrere Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen hat, keine realen Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr habe. 2. Ein Unterhaltspflichtiger ist in einer solchen Situation nicht von der Obliegenheit entbunden, sich intensiv gegebenenfalls auch außerhalb von Sachsen um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.
EzFamR aktuell 1999, 375 OLGR-Dresden 2000, 53 OLGReport-Dresden 2000, 53 [...]