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KG (3 UF 184/01) | Datum: 01.02.2002
I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch, wobei gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen wird. Die [...]