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OLG Brandenburg (9 UF 196/99) | Datum: 16.03.2000
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO verzichtet. Die gemäß §§ 521 , 522 Abs. 2 ZPO zulässige selbständige Anschlussberufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. Das Amtsgericht hat zu [...]