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OLG Oldenburg (5 AR 17/86) | Datum: 12.09.1986
»Gemäß § 2258 a Abs. 2 Nr. 1 BGB hat die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten, die vor einem Notar errichtet sind, bei dem AG zu erfolgen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Dies ist vorliegend [...]