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Der hinterbliebene Ehegatte kann einen Ersatzanspruch wegen der 'Dienste', die ihm durch die Tötung seines Ehegatten entgangen sind, nicht auf § 845 BGB, sondern nur auf § 844 Abs. 2 BGB stützen, also nur dann, wenn ihm dessen Mitarbeit in seinem Beruf oder Geschäft als Unterhalt geschuldet war.
BGHZ 77, 157 DAR 1980, 338 MDR 1980, 924 NJW 1980, 2169 VRS 59, 177 VersR 1980, 921 [...]