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BGH (VII ZB 8/97) | Datum: 05.02.1998
I. 1. Die Beklagten sind durch Teil-End- und Vorbehaltsurteil des Landgerichts vom 28. November 1996 zur Zahlung von 189.804,62 DM, davon 40.260,60 DM unter Vorbehalt der Entscheidung über die erklärte Aufrechnung, [...]