Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Zweibrücken (3 W 94/07) | Datum: 10.01.2008
1. Die offensichtlich im Namen der Antragsteller eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß § 79 GBO statthaft und auch sonst verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§ 80 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GBO ). Zu ihrer Einlegung [...]