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KG (1 W 2613/88) | Datum: 14.06.1988
Nach Ansicht des Senats ist es grundsätzlich zulässig, die Anordnung persönlichen Erscheinens des Betroff. Ä hier: zwecks Anhörung gemäß §§ 12 , 50 b FGG im Pflegschaftsverfahren Ä mit den Mitteln des § 33 FGG zu [...]