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OLG Stuttgart (19 VA 6/03) | Datum: 29.10.2003
1. Der Antrag ist gem. § 23 Abs. 1 EGGVG zulässig, da die Ablehnung des Antragsgegners, das Gesuch der Antragstellerin an die türkische Empfangsstelle gemäß dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die [...]