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KG (1 VA 2/84) | Datum: 07.02.1986
Der Senat führt u. a. aus: Zwar lasse § 23 Abs. 2 EGGVG seinem Wortlaut nach den Antrag, eine Justiz- oder Vollzugsbehörde zur Vornahme einer Amtshandlung zu verpflichten, nur dann zu, wenn die Amtshandlung im [...]