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BGH (1 StR 716/91) | Datum: 05.03.1992
Der Angeklagte hatte 'von etwa Februar oder März 1988 bis August 1990 in mindestens 100 Einzelfällen' seine am 29. April 1976 geborene Tochter F. veranlaßt, an ihm den Hand- oder Mundverkehr auszuüben. Darüber hinaus [...]