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OLG Nürnberg (9 WF 1821/12) | Datum: 05.02.2013
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 31.10.2012, Az. 4 F 1115/12, abgeändert. Zuständig ist das Amtsgericht - Familiengericht - Ansbach. 1. [...]